Ein Weg zum Aufenthaltstitel
Wie man zu einem Aufenthaltstitel kommt, wenn ein Kind unterwegs ist.
Am 22.10.2008 wurde amtlich, was mir eigentlich schon 4 Wochen vorher klar war: Cathy ist schwanger! Nach vier gemeinsamen Wochen auf den Philippinen kommt das nicht wirklich überraschend. Zudem eröffnet es ganz neue Perspektiven für Cathy in Deutschland, denn als Mutter eines deutschen Kindes hat sie quasi einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung.
Das läuft jetzt also so:
Zunächst stellt uns die Frauenärztin ein Attest aus, das bei Cathy eine Risikoschwangerschaft vorliegt und vom Fliegen dringend abzuraten ist. Die Risikoschwangerschaft liegt in unserem Fall tatsächlich vor, da Cathy unseren ersten ungeplanten Versuch vor einem halben Jahr verloren hat. Es reicht im übrigen nicht, nur darauf zu verweisen, dass Fliegen grundsätzlich nciht gut ist für Schwangere. Es muss schon ein begründeter Verdacht bestehen. Nun gut, das wird mit einem guten Arzt (unsere ist im übrigen Tschechin) ja vieleicht zu regeln sein.
Mit diesem Attest, Passbildern, Pass und den notwendigen Unterlagen für die Beantragung einer Verpflichtungserklärung (Gehaltsnachweise und Mietvertrag), die Besagt, dass der deutsche Partner für alle Kosten aufkommt, geht es dann zum Ausländeramt. Dort wird ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gestellt. Die Begründung ist die Geburt eines deutschen Kindes und das sich daraus ableitende Recht der Mutter, mit dem Kind gemeinsam in Deutschland zu leben.
Die Ausländerbehörde kann diesen Antrag zunächst nicht bearbeiten, da es sich um ein fiktives Ereignis in der Zukubft handelt, dass erst, wenn es so eintritt, einen Anspruch begründet. Weil das so ist gibt es die Möglichkeit, den bestehenden Aufenthaltsstatus (in unserem Fall das Schengenvisum) mit einer Fiktionsbescheinigung zu verlängern. Das wird jeweils für drei Monate gemacht und ist dann jeweils kurz vor Ablauf zu verlängern. Die Kosten entstehen nur einmalig, nämlich für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung (Verpflichtungserklärung = 25,00 €, Gebühren füe die Aufenthaltsgenehmigung = 80,00 €, Stand 2008).
Nach der Geburt und der Anmeldung des Kindes beim Standesamt, geht es dann mit der Geburtsurkunde zur Ausländerbehörde, die nun über den gestellten Antrag entscheiden kann und das dann auch tut. Dabei kommt dann in Hamburg ein Aufenthaltstitel für 18 Monate heraus, mit der Auflage, sich binnen dieser Zeit zu einem Integrationskurs anzumelden. Dafür gibt es sogar einen Gutschein, der die Kosten für den Teilnehmer auf 1,00 € pro Stunde reduziert.