Der steinige Weg beginnt zunächst mit der Beantragung eines philippinischen Reisepasses. Wer glaubt, das sein ein Selbstgänger und ähnlich schlicht abzuwickeln, irrt häufig. Voraussetzung für die Ausstellung des Passes ist, dass der Antragsteller, meistens wahrscheinlich die Antragstellerin, durch zwei verschiedene Dokumente ihre Identität belegt. Dies ist zum einen die Geburtsurkunde. Ist sie in Form einer Urkunde auf Sicherheitspapier der NSO (National Statistic Office) vorhanden, muss man sich zu diesem Dokument wenig Gedanken machen. Ist sie lediglich als lokale Urkunde vorhanden und vieleicht noch verspätet ausgetsellt, kann schon hier das erste Problem lauern, den diese Urkunden werden zum Teil von den philippinischen Behörden nicht anerkannt, aber jedenfalls gar nicht vom Deutschen Konsulat. Also am Besten direkt versuchen in den Besitz einer Urkunde auf NSO Securitypaper zu gelangen.
Der zweite Identitätsnachweis dürfte bei den meisten Antragstellerinnen der Schoolrecord sein, eine Art Schullaufbahndokumentation und vergleichbar mit unseren Schulzeugnissen. Diese Dokumente bekommt man direkt in der Schule, die besucht wurde. Es ist unbedingt schon an dieser Stelle dringend darauf zu achten, dass die Daten in den Dokumenten stimmen. Häufig haben sich irgendwelche Fehler eingescchlichen (Falscher Name, Falsches Geburtsdatum o.ä.). Klug beraten ist, wer schon von Beginn an darauf achtet, dass alle Daten in den Dokumenten stimmen, da spätestens in der deutschen Botschaft jemand darüber stolpert und es zur Verweigerung des Visums oder wenigstens zu aufwendigen und teuren Nachforschungen kommen kann. Bei Fehlern wendet man sich direkt an die Schule, die das Dokument ausgestellt hat und läßt es ändern.
Mit diesen Dokumenten und Passbildern, die den Vorgaben für den MRP (Machine Readable Passport) entsprechen, geht es dann zur philippinischen Meldebehörde. Im Vorwege erkundigt man sich bestenfalls, über die Wartezeiten bei den verschiedenen Büros. Die Wartezeiten variieren erheblich (Kleinere Inseln mit Meldebehörde = einige Stunden, üblicherweise einen ganzen Tag und in Manila auch schon mal länger, bis 2 Tage). Soweit ich informiert bin, kann der Pass überall beantragt werden. Am schnellsten geht es übrigens in der Philippinischen Botschaft in Berlin, was aber höchstens zum Verlängern nutzt und 30 Arbeitstage dauert. Auf den Philippinen bekommt man den Pass dann nach etwa 14 Tagen.
Ich habe gehört, dass teilweise vor der Aushändigung des Passes der Nachweis des Besuchs eines Kurses vorgelegt werden muss, in dem den Frauen erzählt wird, wie grausam ausländische Männer sind und was alles im Ausland passieren kann. Inhaltlich stimmt wahrscheinlich viel von dem, was da vermittelt wird, es wird aber kaum jemanden abhalten, nach Europa oder Amerika auszureisen.
Zunächst muss entschieden werden, welches Visum beantragt werden soll. Ich beginne mal mit dem Schengenvisum, das m.E. das naheliegendste ist, um einen ersten Besuch in Deutschland zu realisieren. Niemand sollte vom Fleck weg nach Deutschland ausreisen und kein Rückflugticket haben, denn - man mag es kaum glauben - es gibt ihn, den Fall, dass jemand mit dem Leben in Deutschland nicht zurecht kommt und wieder nach Hause will. Das sollte man zunächst in den drei Schengenmonaten herausbekommen.
Zur Erklärung: Das Schengenvisum berechtigt zur Einreise in das gesamte Schengengebiet, die sogenannten Schengenstaaten. Das Verfahren ist bei allen Staaten gleich, jedoch werden die Ermessensspielräume durchaus unterschiedlich genutzt. Mit der Einreise in den Schengenraum erhält der Besucher also die Möglichkeit, sich in fast ganz Europa frei zu bewegen! Es ist die einzige Form, für einen normalen regulären Kurzzeitaufenthalt in Europa.
Die Philippinische Partnerin benötigt jedenfalls den Pass und ggf. noch weitere Unterlagen, je nachdem welcher Besuchsgrund angegeben wird. Im Regelfall wird das der Besuch des Partners / Freundes sein. Dann genügt meistens der Pass, außer es besteht ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit. In diesen Fällen müssen Einkünfte nachgewiesen werden. Zumeist gibt es weder Gehalt noch Gewinn und auch kein Bankkonto. In all diesen Fällen trägt der deutsche Partner das Risiko und die Last, den deutschen Staat von Ansprüchen frei zu halten.
Es sind folgende Unterlagen beizubringen und bei der Visumbeantragung in der Botschaft vorzulegen: